🆘 Neue Regelung ab 2026: Warndreieck in Spanien abgeschafft
Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Spanien eine neue Sicherheitsregel in Kraft: Das klassische Warndreieck ist für in Spanien zugelassene Fahrzeuge auf Autobahnen und Schnellstraßen nicht mehr erlaubt – hier muss eine V16-Warnleuchte* eingesetzt werden.
Was das bedeutet und welche Vorteile die neue Technik bietet, erfährst du hier.
Inhalt
Warum wird das Warndreieck abgeschafft?
- Sicherheitsrisiko: Beim Aufstellen eines Warndreiecks müssen Autofahrer ihr Fahrzeug verlassen und sich auf die Fahrbahn begeben – ein großes Unfallrisiko.
- Geringe Sichtbarkeit: Besonders bei schlechten Wetterverhältnissen oder in der Dunkelheit kann ein Warndreieck schwer zu erkennen sein.
Die Vorteile der V16-Warnleuchte
Die neue Vorschrift soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Die V16-Warnleuchte bringt dabei einige entscheidende Vorteile mit:
- Höhere Sichtbarkeit: Die Leuchte ist auch aus großer Entfernung (bis zu einem Kilometer) gut zu erkennen.
- Einfache Handhabung: Sie wird direkt auf das Autodach gesetzt, ohne dass der Fahrer aussteigen muss.
- Automatische Standortübermittlung: Die ab 2026 vorgeschriebenen V16-Leuchten sind mit der Plattform DGT 3.0 verbunden und senden den Standort automatisch an die spanische Verkehrsbehörde, damit Hilfe schneller organisiert werden kann.
Was bedeutet das für deutsche Autofahrer?
- Eigene Fahrzeuge: Für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge, die nach Spanien reisen, ändert sich nichts – sie dürfen weiterhin das Warndreieck mitführen und nutzen.
- Mietwagen: Wer in Spanien einen dort zugelassenen Mietwagen fährt, braucht die V16-Warnleuchte und sollte sich vor Fahrtbeginn kurz zeigen lassen, wie sie eingesetzt wird.
Wird Deutschland nachziehen?
Derzeit (Stand: November 2025) gibt es keine Pläne, die V16-Warnleuchte in Deutschland verpflichtend einzuführen.
Fazit
Die neue Regelung zeigt, wie unterschiedlich Verkehrsbestimmungen innerhalb Europas sein können. Wer nach Spanien reist, sollte sich frühzeitig informieren und entsprechend vorbereiten. Sicherheit im Straßenverkehr bleibt oberste Priorität – egal ob mit Warndreieck oder moderner Leuchte.
Wer sich eine V16-Warnleuchte genauer anschauen oder direkt erwerben möchte, findet hier eine kleine Auswahl*.
FAQ: V16-Warnleuchte in Spanien (Stand: 08.11.2025)
1. Ab wann gilt die Pflicht zur V16-Warnleuchte in Spanien?
Ab dem 1. Januar 2026 müssen in Spanien Fahrzeuge auf Autobahnen und Schnellstraßen eine V16-Warnleuchte verwenden. Alte Warndreiecke werden dort dann nicht mehr akzeptiert. (Quelle: spanische Verkehrsbehörde DGT)
2. Welche V16 ist wirklich zulässig?
Zugelassen ist nur eine verbundene / „conectada“ V16 mit Anbindung an die Plattform DGT 3.0. Einfache, nicht vernetzte Leuchten reichen ab 2026 nicht mehr aus. (Quelle: DGT, aktualisiert 07.11.2025) dgt.es+1
3. Muss ich dafür aus dem Auto aussteigen?
Nein. Die V16 wird von innen auf das Fahrzeugdach gesetzt. Genau das soll das Unfallrisiko beim Absichern reduzieren. dgt.es
4. Gilt das auch für deutsche Urlauber mit eigenem Auto?
Fährst du mit einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug nach Spanien, kannst du nach aktuellem Stand dein Warndreieck weiter verwenden. Fährst du aber einen spanischen Mietwagen, gelten die spanischen Regeln – also V16 an Bord. (Stand: 08.11.2025)
5. Auf welchen Straßen ist das Warndreieck ersetzt?
Die Pflicht betrifft vor allem Autopistas und Autovías (Autobahnen/Schnellstraßen), weil dort das Aussteigen zum Dreieck besonders gefährlich ist. Auf anderen Straßen empfiehlt die DGT ebenfalls die V16. revista.dgt.es
6. Gibt es Strafen, wenn ich keine V16 dabeihabe?
Ja. Die spanische Verkehrsbehörde weist darauf hin, dass fehlende oder nicht konforme V16-Geräte als Verstoß gewertet werden können; in der Berichterstattung ist von rund 80 € die Rede. Die konkrete Höhe ergibt sich aber aus der jeweils gültigen Fassung des spanischen Reglamento General de Vehículos. (Stand: 08.11.2025)
7. Wie erkenne ich, ob meine V16 zugelassen ist?
Zugelassene Modelle sind von der DGT zertifiziert und tragen die entsprechende Kennzeichnung. Die DGT führt eine Liste der freigegebenen Modelle. Im Zweifel dort nachsehen.
8. Muss die V16 fest eingebaut sein?
Nein. Sie muss nur mitgeführt, sofort erreichbar und funktionsfähig sein – z. B. im Handschuhfach. Wichtig ist die aktive Verbindung zur DGT 3.0 beim Einschalten.
9. Bleiben Warndreiecke komplett verboten?
Auf Autobahnen/Schnellstraßen sollen sie ab 01.01.2026 nicht mehr eingesetzt werden. Auf anderen Straßen können sie noch genutzt werden, die DGT empfiehlt aber klar die V16 als Standard. (Stand: 08.11.2025) dgt.es+1
10. Kommt die V16 Warnleuchte auch in Deutschland?
Nach aktuellem Stand (08.11.2025) gibt es in Deutschland keine beschlossene Pflicht zur V16-Notfallleuchte. Wer aber regelmäßig nach Spanien fährt, ist mit einer DGT-zugelassenen V16 auf der sicheren Seite.



